Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung

Förderung der Aufnahme einer Beschäftigung
Leistungen der  Bundesagentur für Arbeit (BA) nach dem  Sozialgesetzbuch III (SGB III). Dazu gehören z.B. die Mobilitätshilfen für Arbeitslose (§ 53 SGB III). Bezuschusst werden können z.B. Arbeitsmittel, Fahrt- Trennungs- und Umzugskosten, soweit bei Aufnahme der Beschäftigung dem bisher Arbeitslosen solche Mittel nicht zur Verfügung stehen. Auch für Löhne und Gehälter kann ein Zuschuss geleistet werden. Als Übergangsbeihilfe kommt auch die Gewährung eines Darlehens in Betracht.

Lexikon der Economics. 2013.

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